Hilfe benötigt: evlt. dreister Bilderklau

  • Hallo an alle,

    ich habe über das Wiki eine Mail bekommen, dass evtl. ein Benutzer in den ebay-Kleinanzeigen ein Bild aus dem Wiki (wurde hier aus dem Forum übernommen) benutzt um damit eine Teile-Vollständigkeit vorzutäuschen.


    Es geht um diese Puzzle: 1000 Gallische Modewoche und hier speziell das Bild des fertigen Puzzles.

    Es wurde im Mai 2019 hochgeladen (natürlich mit Einwilligung des Erstellers.)

    Das fertige Puzzle wurde hier im Forum von Gabi eingestellt.

    Das besagte Bild bei ebay-Kleinanzeigen hat die Nummer 5.

    Das Bild dort hat einen etwas kleineren Ausschnitt als das Original und ist mit mehr Kontrast versehen.

    Anzumerken ist: die anderen 4 Bilder haben alle eine Aüflösung von 1600 pixel in einer Richtung, nur das besagte ist wesentlich kleiner mit 537 x 335 Pixeln.

    Der Anbieter heißt Michael und kommt aus 42489 Nordrhein-Westfalen - Wülfrath.


    Nun die Frage:

    Gibt es diesen Benutzer evtl. auch hier im Forum?

    Hat jemand Hinweise über den Benutzer?


    Falls wirklich das besagte Foto für eine Kleinanzeige benutzt wurde, ist das widerrechtlich und muss gemeldet werden.

    Das gilt sowohl für Bilder aus dem Forum als auch aus dem Wiki: Wird ein Bild daraus benutzt, muss zumindest die Quelle angegeben werden.

    Um die Vollständigkeit des Puzzles zu belegen, ist das wohl auch noch strafbar.


    Ich habe ein paar andere Anzeigen des Anbieters überprüft, aber keine weiteren Unstimmigkeiten gefunden.


    Eure Meinung?

  • Hm, der Nutzer hat bei ebay Kleinanzeigen den Status "top Zufriedenheit", "besonders freundlich", 71 Follower und ist dort seit 2014 angemeldet, mit über die Jahre über 800 eingestellten Angeboten.

    Ich bin ja erst einmal immer ein postiv denkender Mensch, der nicht so schnell Schlechtes über seine Mitmenschen vermutet.

    Unter dem Aspekt könnte man auch annehmen, dass das Puzzle vielleicht wirklich vollständig ist, er aber vergessen hat, das fertige Puzzle zu fotografieren, so wie er es bei einigen der anderen Puzzles getan hat, die er anbietet.

    Und vielleicht ist ihm die Widerrechtlichkeit der Bildnutzung nicht bewusst.


    Mein Vorgehen wäre erst einmal eine freundlich formulierte Anfrage an den Anzeigenersteller.


    LG Max

  • Eure Meinung?


    Melden und gut.


    Es gibt soviele Leute die Strg + C und Strg + V drücken (auch hier im Forum einige) und nicht an Copyright, Urheberrechte und co denken und meinen:



    Ich Suche / Verkaufe was bzw. will euch was zeigen habe aber (k)ein Bild vom Gegenstand. Google auf, Bild suchen, Strg + C und Strg + V und gib ihm.



    In öffentlichen Foren wie diesem hier kann das auch schnell zum Problem werden denn ab dem 7. Juni kommt die neue Urheberrechtsreform und Verstöße dagegen sind teuer. Auch fallen gewisse Gebäude(fassaden) unter das Urheberrecht wenn sie ein eigenes Designmuster aufweisen. #Puzzleschornstein.


    Ganz los wird man diese Leute nicht außer sie bezahlen für den Schaden oder halt via Uploadfilter.



    Damit


    ...dass evtl. ein Benutzer in den ebay-Kleinanzeigen ein Bild aus dem Wiki (wurde hier aus dem Forum übernommen) benutzt um damit eine Teile-Vollständigkeit vorzutäuschen.


    Um die Vollständigkeit des Puzzles zu belegen, ist das wohl auch noch strafbar.


    musst du aber auch vorsichtig sein denn du musst es beweisen können sonst ist es Verleumdung.



    Das


    Der Anbieter heißt Michael und kommt aus 42489 Nordrhein-Westfalen - Wülfrath.


    muss nicht sein Klarname sein. eBay-Kleinanzeigen verifiziert die Angaben nicht. Kannst dich genauso Weihnachtsmann usw. nennen. Denn es ist nichts anderes als ein Nickname.




    Aber eBay und eBay-Kleinanzeigen sind voll von geklauten Bildern aus dem Netz. Beispiel. Das Bild stammt aus der eBay Auktion die Ich gewonnen habe. Ich wette der Verkäufer auf eBay-Kleinanzeigen hat den Verkäufer auf eBay auch nicht um Erlaubnis gebeten.

    Jeder Mensch bekommt das Beste der Zeit mindestens einmal geschenkt. "Das Beste findet sich."


    *̡͌l̡*̡̡ ̴̡ı̴̴̡ ̡̡͡|̲̲̲͡͡͡ ̲▫̲͡ ̲̲̲͡͡π̲̲͡͡ ̲̲͡▫̲̲͡͡ ̲|̡̡̡ ̡ ̴̡ı̴

  • ... Auch fallen gewisse Gebäude(fassaden) unter das Urheberrecht wenn sie ein eigenes Designmuster aufweisen. #Puzzleschornstein ...

    Wenn Du damit auf das Foto von dem Industrie-Schornstein anspielst, welches ich hier vor ein paarTagen eingestellt habe, dann lass Dir folgendes gesagt sein:

    „Wir haben diesen Schornstein zufällig auf einer unserer Ausfahrten gesehen. Meine Frau ist dann ausgestiegen und zum Pförtner an Werkstor gegangen. Auf die Frage, ob sie mal ein Foto machen könnte, wurde sie sogar auf das Werksgelände gelassen. Also bis zum grossen Parkplatz. Auf die Gegenfrage des freundlichen Pförtners, wofür das Foto sein würde, antwortete sie sie ganz ehrlich: „Für uns und für unsere „Freunde“ in einem Puzzle-Forum.“ - Alles gut, hiess es dann noch und viel Spass weiterhin.“


    Ergo, wir haben vorher gefragt.

  • Ich hab auch nochmal in die anderen Anzeigen des Verkäufers geschaut - bei den Kuscheltigern hat er z.B. folgendes in der Anzeige stehen: "Die Vollständigkeit garantiere ich, das Foto vom fertigen Puzzle habe ich leider versehentlich vom Handy gelöscht."

    Und bei den anderen, die ein fertiges Puzzle zeigen steht entweder der gleiche Text oder es ist mit dunklem Hintergrund.... schon seltsam.


    Vielleicht ist diejenige, von der Du die EMail hast ja auch im Forum aktiv und meldet sich bei Dir !

  • Woran kann man denn erkennen, dass das Foto aus unserem Wiki ist?

    Beide Bilder in Bildprogramm laden, Vergrößerung gleich stellen, gegenüberstellen (bzw. noch besser mit ALT-TAB wechseln).


    Hier ein Vergleich beider nebeneinander:

    - links Kleinanzeige

    - rechts Wiki/Forum


    Wie gesagt wurde ein kleinerer Ausschnitt benutzt und die Farben mit mehr Kontrast versehen.

    Aber:

    - der Aufnahmewinkel/Perspektive ist gleich und die Krümmung am unteren Bildrand stimmt überein

    - die Stanzung ist gleich (kein ausreichendes Kriterium)

    - der Hintergrund ist gleich

    - der Lichteinfall und hellen Stellen an den Teilen ganz unten sind gleich

    - die 4 anderen Bilder habe eine gute Auflösung, dieses ist schlechter

    - das Bild im Wiki ist 600x343, Anzeige 537x335 -> ähnlich


    Ich habe den Benutzer angeschrieben und gefragt, woher er das Bild hat.

    Bin mal gespannt.

  • Es gibt hier rechtlich zwei Aspekte: das Urheberrecht und eine evtl. Verwendung des Fotos zur Vortäuschung einer Vollständigkeit.


    Auch wenn eine Urheberrechtsverletzung ebenfalls strafbar ist: Hier sollten auch Fotograf*Innen gelassen bleiben, finde ich. Es wurde ja nicht mit dem Foto massenhaft Geld verdient (das könnte man z.B. bei der Verwendung auf einem Werbeplakat annehmen) oder das Bild für (Werbung für) etwas missbraucht, was ihr nicht vertreten könnt (beispielsweise auf einem Wahlplakat einer rechtsgerichteten Partei).


    Außerdem ist das Puzzle-Wiki, wie sein Name schon sagt, ein Wiki. Die meisten verbinden "Wiki" mit Wikipedia und diese wiederum mit frei nutzbaren Inhalten.Auch das Puzzle-Wiki steht unter einer Creative Commons (CC)-Lizenz. Hier ist es CC-BY-NC-SA (also eine CC-Non-Commercial-Lizenz), mithin sind die Bilder und Inhalte zumindest für private Zwecke nutzbar.


    Gegen die Lizenzbedingungen wurde (wahrscheinlich - auch ich bin kein Experte im Urheberrecht!) verstoßen - ich weiß nicht, ob eine private eBay-Auktion schon als kommerziell gilt, aber hier würde ich erstmal gelassen bleiben und nur abmahnen, wenn der Fotografierende das unbedingt möchte. Juristisch abmahnen müsste ohnehin der Ersteller, denn nur er ist aktivlegitimiert (also: nur er hat das Recht, gegen den Urheberrechtsverletzer juristisch vorzugehen), Hinweisen kann man den eBayer ja auf den eventuellen Verstoß, aber bitte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen...


    Mehr zu Urheberrechtsfragen auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen und bei Anwalt Christian Solmecke (dort die YouTube-Videos schauen etc.)

    Speziell bei Fragen zu Creative-Commons (CC)-Lizenzen sind auf WP:UF echte Experten am Werk, die können euch sicher auch Fragen zum Thema "Industrieschornstein" o.Ä. beantworten.


    Eine erhebliche Straftat, nämlich ein Betrug, wäre es, wenn das Puzzle des eBayers nicht vollständig wäre und er mit Hilfe dieses Fotos vollständigkeit vortäuschen würde. Das kann aber letztlich nur ein etwaiger Käufer selbst feststellen. Selbst hier würde ich als Jurastudent eher den zivil- als gleich den strafrechtlichen Weg wählen, indem ich Schadensersatz oder Ähnliches (letztlich würde es wohl auf eine Erstattung des Kaufpreises hinauslaufen) verlangen würde. Natürlich könnte man einen solchen Betrug auch zur Anzeige bringen, aber das Risiko ist dann groß, dass das Strafverfahren wegen mangelnder Opportunität (="Geringfügigkeit") bald eingestellt wird bzw. man auf den Privatklageweg verwiesen wird.

    Sinn macht sofortige Strafanzeige vor allem in Fällen, wo dem Rechtsverletzer auf zivilrechtlichem Wege nicht beizukommen ist (z.B. wen dieser einen deutschen Wohnsitz angibt, aber in Wahrheit von Lettland oder Bulgarien aus agiert o.Ä., wo es äußerst schwer ist, vor dortigen Zivilgerichten zu klagen)


    Allgemein gilt: Bei Rechtsverstößen im Bezug auf eine objektiv geringwertige Ware wie ein Puzzle (der ideelle Wert zählt übrigens im deutschen Zivilrecht nicht, beispielsweise der "Liebes"wert eines Haustiers oder der Erinnerungswert eines Erbstücks) sollte man echt allseits gelassen bleiben. Wenn hier bei einem Autoverkauf geschwindelt würde, oder wenn der eBayer jetzt einen auf seriös tuenden Onlineshop zu betreiben versuchen würde, sieht das schon anders aus...

  • spannend, da schau ich mal zu und bin gespannt, was daraus wird.

    Ich denk mal nix ? Weder Ebay noch Ebay Kleinanzeigen... interessiert das was auf den Plattformen passiert. Und haben auch gar kein Interesse den dubiosen Kleinhändlern das Handwerk zu legen. Die Dummen sind immer die Käufer, die wegen 100 Euro nicht gleich klagen. Was dann wahrscheinlich auch gleich eingestellt wird ?

    Naja, bin vor Weihnachten das erste und hoffentlich letzte Mal auch auf so einen Puzzlehändler bei Ebay reingefallen. Der kauft Heye Puzzle für 10-30 Euro, auch ohne Garantie auf Vollständigkeit und verkauft sie dann für das 3-4 fache als KOMPLETT in jeder Anzeige :(


    Und nix gegen Juristen, aber ich sag lieber nix, sonst werd ich noch verklagt -denta--wein-.

    Puzzleking, was ist denn geringwertig ? Als Teenager waren für mich 100 DM schon sehr viel Geld...

  • ???Warum wurde hier etwas gelöscht???


    Ich habe heute morgen sehr früh eine Antwort bekommen:

    Zitat

    Guten Morgen,

    das Puzzle ist leider schon reserviert.

    VG

    Das ist nicht die Antwort auf meine Frage, woher er das Bild hat.


    Und nun ist die Anzeige auch ganz verschwunden.

    Sehr merkwürdig.

    Ich denke, wir sollten diesen Anbieter im Auge behalten.

  • Oh, der....

  • Und nun ist die Anzeige auch ganz verschwunden.

    Sehr merkwürdig.

    Ist nicht merkwürdig denn der Verkäufer hat den Artikel als ''Reserviert'' makiert und damit verschwindet er aus der Suchliste und du sieht ihn nur noch wenn du ihn zur Merkliste hinzugefügt hast.


    Übrigens ging der Artikel jetzt grad auch wieder live mit 2 neuen Bildern. Das Wiki Bild hat er gelöscht und gegen eine neue Version mit komplettem Puzzle sowie Puzzle und Karton oben drauf ersetzt.

    Jeder Mensch bekommt das Beste der Zeit mindestens einmal geschenkt. "Das Beste findet sich."


    *̡͌l̡*̡̡ ̴̡ı̴̴̡ ̡̡͡|̲̲̲͡͡͡ ̲▫̲͡ ̲̲̲͡͡π̲̲͡͡ ̲̲͡▫̲̲͡͡ ̲|̡̡̡ ̡ ̴̡ı̴

  • Und nix gegen Juristen, aber ich sag lieber nix, sonst werd ich noch verklagt -denta--wein-.

    Puzzleking, was ist denn geringwertig ? Als Teenager waren für mich 100 DM schon sehr viel Geld...

    Ich bin noch Student, also keine Panik...


    Rein strafrechtlich geringwertig im Sinne von §248a StGB (also so, dass Strafantrag erforderlich ist, um einen Diebstahl, eine Unterschlagung o.Ä. verfolgen zu können), da setzt man die Grenze bei ca. 30 € - das LG(?) Oldenburg hat allerdings auch schonmal 50 € angenommen, was Fischer wiederum in seinem Kommentar für zu hoch hält.


    Bezüglich einer Summe, ab der man klagen sollte, gibt es naturgemäß keine feste Grenze. Man kann schon wegen eines Cents zivilrechtlich und auch strafrechtlich vorgehen, aber das ist wegen der Gerichtskosten etc. riskant. Ich habe mal gehört, dass sich zivilrechtliche Klagen erst ab einigen hundert Euro (600 €?) so wirklich lohnen.


    Einen solchen Wert kann man allerdings dem Urheberrechts-/Lizenzverstoß nicht wirklich geben, denn das geistige Eigentum an diesem Foto wird erst dann "etwas wert", wenn der Ersteller davon profitiert. In diesem Bereich orientieren sich Schadensersatzforderungen daher oft an den üblichen Lizenzgebühren.

  • spannend, da schau ich mal zu und bin gespannt, was daraus wird.

    Ich denk mal nix ? Weder Ebay noch Ebay Kleinanzeigen... interessiert das was auf den Plattformen passiert. Und haben auch gar kein Interesse den dubiosen Kleinhändlern das Handwerk zu legen. Die Dummen sind immer die Käufer, die wegen 100 Euro nicht gleich klagen. Was dann wahrscheinlich auch gleich eingestellt wird ?

    Ein strafrechtliches Verfahren, das kann eingestellt werden, ja. "klagen" ist jedoch ein zivilrechtlicher Begriff - und ein solch zivilrechtliches Verfahren wird nicht "eingestellt". Auf 100 € zu klagen ist natürlich schon deutlich "ungefährlicher" als auf 12 € oder so, aber dennoch ein gewisses Risiko, wegen der Gerichtskosten:


    a) erkennt der Beklagte die Forderung sofort an, so hat der Kläger Gerichts- und evtl. Anwaltskosten zu tragen.

    b) das Gericht wird versuchen, auf einen Vergleich, eine "gütliche Einigung", hinzuwirken. Hierbei teilt man sich dann die Kosten (und es geht auch um gegenseitiges Nachgeben bezüglich der Forderung). Natürlich kann der Kläger (oder auch der Beklagte) bei genügend Hartnäckigkeit auch einen Vergleich ablehnen, aber dann kommen die Gerichtskosten einer "echten" Klage auf ihn zu... die zwar bei gewonnenem Prozess erstattet werden müssen, aber auch hier gibt es wieder ein gewisses Risiko dahingehend, dass beim Beklagten "nichts zu holen" ist. Der Beklagte kann insolvent sein, unbekannt verzogen etc.


    Grundsätzlich bestehen all diese Risiken bei jedem Prozess und jedem Streitwert, aber: Die Gerichtskosten für einen Zivilprozess betragen, soweit ich weiß, einige Hundert Euro. Hat man auf 10.000 € geklagt, machen sie halt einen deutlich geringeren Anteil aus.

  • Und selbst wenn etwas zu holen ist, wird wohl kaum ein unterlegener Beklagter freiwillig zahlen. Also musst du auch erstmal die Forderung vollstrecken. Die Gebühren für einen Gerichtsvollzieher sind, soweit ich weiß, nicht so hoch, aber du musst dir erst einen Vollstreckungstitel ausstellen lassen beim zuständigen Amtsgericht (des Beklagten, also musst du erstmal herausfinden, wo er wohnt), dann damit zum Gerichtsvollzieher bzw. zur zuständigen Behörde, und dann versucht er halt, die Forderung zu vollstrecken. Manchmal scheitert dies auch, weil beispielsweise alles, was im Haushalt des Beklagten zu finden ist, unpfändbar nach §811c ZPO ist.


    Es gibt auch noch weitere Fallstricke (z.B. könnte sich ein Beklagter darauf berufen, dass alles seiner Ehefrau gehört).


    Jeder sollte sich überlegen, ob er diesen Aufwand treiben kann und möchte. Viel Papierkram etc...


    Wirst du verklagt, klingt es erstmal abschreckender, aber dann hat derjenige, der dich verklagt, diesen ganzen "Terz" zunächst am Backen.


    kar_bon : Unabhängig von einem konkreten juristischen Vorgehen gegen den "Abzocker" sollten wir das definitiv im Auge behalten und dies zumindest als Warn-Thread oder Ähnliches aufrechterhalten.

  • So, es geht weiter:

    'Michael' hat sich nochmal per Mail gemeldet:

    Zitat

    Guten Abend Herr Bonath,

    nachdem der Interessent nicht wie zugesagt bis 20.00 Uhr bezahlt hat, steht die Anzeige wieder Online. Gerne mache ich Ihnen auch weitere Angaben zu meinen Fotos, allerdings wüsste ich gerne, was Sie im Detail wissen möchten und vor allem: warum?

    Viele Grüße

    (Meinen Namen habe ich nicht gelöscht, den kann man über das Wiki sowieso ersehen, aber: er hat nicht mal seinen Namen genannt!)


    Ich habe gerade diese Mail beantwortet mit dem Vergleichsbild wie oben gezeigt und ihn damit konfrontiert, dass er das Foto ohne Hinweis einer Quelle in seiner Anzeige verwendet hat.


    Eine jetzige Anzeige mit demselben Puzzle hat nun 6 Bilder, die alle eine Auflösung von 1600px haben.

    In der ersten Anzeige war das besagte Bild ja wesentlich kleiner und von schlechterer Qualität als die anderen.


    Puzzleking : Ich will hier gar keinen großen Rechtsstreit vom Zaun brechen, aber dieses Verhalten muss unterbunden werden.

  • immer noch spannend -denta- hmm, müsste vielleicht doch nochmal bei Ebay Pekoehu hinterher stalken,

    ob der auch mehrere Pseudonyme hat wie Michael alias Nina und Mike ? (86+103 Anzeigen * 20-30 Euro, net schlecht)

    Weil bei solchen Leuten würd ich auch gerne mal dem Finanzamt... stecken, dass die damit ne Menge Kohle verdienen ? Denn:

    "Schon bei einem Verkauf von 25 Artikeln kann Gewerblichkeit vorliegen. Das gleiche gilt, wenn Verkäufer eine Vielzahl von Neuware oder gleichartigen Artikel verkaufen."

    Vielleicht zahlen die ja alle auch brav Steuern dafür ? Klar -lol-Die beiden müssen ja seit 10.08.2020 ca 100 Puzzle jeden Monat verscherbelt haben ?

    Naja, gibt größere Gauner, die durch gute Juristen immer davon kommen ;)

    -gutenacht-

  • Die Vielzahl der Anzeigen basiert nicht zwingend auf echten Verkäufen.

    Wenn man eine Anzeige löscht gibt man einen Grund an, wenn da geflunkter wird (auf Kleinanzeigen verkauft obwohl dem nicht so war) dann zählt die gelöschte Anzeige in die "Verkäufe". Bei diesem User ist das der Fall. Anzeigen werden in regelmäßigen Abständen gelöscht und neu wieder eingestellt. So kann man sich den positiven Eindruck auch Problem erschleichen 🤦