Beiträge von Puzzleking

    Das halte ich für eine gute Grenze, Silvie , die 2000. Oder von mir aus auch noch 1500. Alles andere braucht beim MM keinen Zwischenstand, finde ich. Es sei denn, man befürchtet, dass es der Endstand werden könnte natürlich.


    Also gerade bei den großen Puzzeln beim MM fände ich es sehr schade, keinen Zwischenstand zu sehen zu bekommen ...

    so mindestens ab 2000 ist das doch schon spannend, wie es läuft!

    Dem stimme ich auch zu. Sorry, wenn meine Anmerkung so verstanden wurde, dass gar keine Zwischenstände mehr gepostet werden sollten. Stattdessen dachte ich, dass das Zählteam es leichter hätte, wenn die Zwischenstände in separaten Threads (oder vielleicht auch einem separaten MM-Zwischenstandsfaden) gepostet würden.

    Ich finde es zum Beispiel interessant, die Puzzles in ihren Teilezahlen während des MM voneinander zu trennen - damit bekommen gerade die größeren Projekte mehr Aufmerksamkeit, die sonst in der Flut an Postings untergehen.


    Die Idee mit den getrennten Threads fand ich eh gleich ansprechend, auch aus deinem besagten Grund :)

    Und für das Zählteam wird es vermutlich auch etwas leichter/übersichtlicher :thumbsup


    Das finde ich auch.

    Ah, danke, dass ihr eine weitere meiner Ideen gut findet! Das habe ich erst jetzt realisiert so richtig, dass diese Idee doch einige Zustimmung fand/findet.

    Bei den großen Puzzles finde ich Startbilder und Zwischenstände schön. Falls die Idee umgesetzt wird, mehrere Threads mit unterschiedlichen Teilezahlkategorien zu machen, könnte man vielleicht im Thread mit den größten Puzzles Startbilder machen und ab 1500/2000 Teilen auch Zwischenstände?

    Sehr interessante Idee. Bezüglich der Zwischenstände: Auch ich finde sie echt schön, nur dachte ich daran, dass sie evtl. in separaten Threads gepostet werden könnten.

    Ich würde die Startbilder der bisherigen 23 MMs nicht löschen (oder wenn, dann z.B. nicht die der MMs der letzten drei Jahre oder so), aber ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Startbilder - vor allem bei Puzzles unter 1000 Teilen - nicht nur Speicherplatz und Zeit kosten, sondern die Arbeit des Zählteams auch verkomplizieren, da man jeden Post visuell(?) überprüfen muss und ganz schön viele Posts reine Startbilder enthalten. Daher kann ich zumindest bei Puzzles unter 1500 Teilen gut auf Startbilder verzichten.


    Eine weitere, ganz spontane Idee von mir wäre, das Posten von Zwischenständen direkt im MM-Thread zu "verbieten" . Wer Zwischenstände posten möchte, kann dies in einem eigenen Thread (XYs 1000er oder so) tun, aber auch diese Posts müssen natürlich vom Zählteam überprüft und dann nicht berücksichtigt werden. Oder hilft euch das weniger, Puzzlemania et al.?

    Eigentlich sind die meisten mit dem derzeitigen Konzept vermutlich auch im Großen und Ganzen zufrieden und es geht mehr darum, wie man dem Zählteam die Arbeit erleichtern kann.

    Ich bin gespannt, ob die Diskussion umsetzbare Lösungen generiert.

    So habe ich das auch verstanden und zu dieser Gruppe gehöre ich auch.

    Die technischen Möglichkeiten mit Google-Tabellen oder Excel (online oder offline), da weiß ich dann doch etwas zu wenig drüber, auch wenn ich mich ein wenig mit PCs etc. auskenne. Ich nutze LibreOffice (in diesem Fall Calc).


    Ich kann mir sehr gut vorstellen:

    • beim Zählen zu "zentralisieren"
    • erst am Montag oder später zu zählen, vielleicht mit einem Tippspiel o.Ä. als Überbrückung (über die Überbrückungsnotwendigkeit und -möglichkeiten können wir separat reden und abstimmen). Es ist spannend, aber von mir aus muss keinesfalls um 1 Uhr nachts ein (vorläufiges oder sonstiges) Ergebnis vorliegen.
    • besondere Aktionen "anmeldepflichtig" zu machen (per PM oder öffentlich)
    • vielleicht auch die Teilezahl pro Beitrag zu begrenzen - oder sind beispielsweise 10 Beiträge mit je 1000 Teilen (die sich insgesamt auf hundert 100er-Puzzles verteilen) nicht leichter zu zählen als ein Beitrag mit 10.000 (auf hundert Hunderter verteilten) Teilen?
    • wenn das was hilft, Threads zu trennen für Puzzles unter 200 Teilen, von 200 bis 1000 und über 1000? Dann könnte man die Threads getrennt erfassen (lassen) und erst nach einem MM zusammenführen, so dass man wieder einen Gesamtthread hätte? Und Teilnehmer*Innen, die zum Beispiel nur oder am Meisten an einer bestimmten Puzzlegröße interessiert sind, könnten sich dann auch auf den entsprechenden Thread "beschränken"?
    • Vorstellen könnte ich mir auch, öffentliche Werbung (also so etwas wie die "FC-Bayern-Aktion") auszuschließen oder eine solche Aktion außerhalb des MM mal zuzulassen oder gar zu fördern, aber nicht während des MM?


    Keinesfalls sollte man das Zählen ganz abschaffen und ich habe gerade den Megamarathon nie als Wettbewerb gegen andere oder mich selbst (also niemals so im Sinne des §315d I Nr. 2 oder 3 StGB) gesehen. Gerade dafür habe ich den Megamarathon auch immer gelobt. Und keinesfalls sollte man das Legen kleiner(er) Puzzles begrenzen, einschränken oder gar verbieten, das würde ich nicht unterstützen. Gerade einige der 54er- und 99er-Tierpuzzles sind sehr, sehr schön!

    Was man eventuell limitieren könnte, sind Rahmenpuzzles oder Puzzles unter 50 Teilen. Das könnte ich mir gerade noch vorstellen.

    Wir lassen das Gesagte mal sacken ... Generell geht es ja darum, dass Bilder in's wiki eingestellt werden sollen, die dort noch nicht zu finden sind - ggf. mit den dazu gehörenden Daten. Die Meldungen dazu könnten neben dem hohen logistischen Aufwand auch ein rechtliches Problem darstellen, wenn diese Meldungen wieder gelöscht werden.

    Warum sollten solche Meldungen irgendwie rechtlich problematisch sein können? Frage ich mal als Jurastudent.


    Oder meinst du eher das Löschen fremder Beiträge (wo ggf. zivilrechtlich geklagt werden könnte oder so)?

    Weiß jemand von euch, ob die 1000 teile Puzzle von Ravensburger immer 50 x 70 cm groß waren?
    Ich stelle gerade Überlegungen an mit einem Puzzle von 1984 und frage mich, ob das Format dort wie heute ist.

    Ich habe ca. 1999 das erste Puzzle bekommen, und schon damals stand da "ca. 50x70 cm".

    Und selbst wenn etwas zu holen ist, wird wohl kaum ein unterlegener Beklagter freiwillig zahlen. Also musst du auch erstmal die Forderung vollstrecken. Die Gebühren für einen Gerichtsvollzieher sind, soweit ich weiß, nicht so hoch, aber du musst dir erst einen Vollstreckungstitel ausstellen lassen beim zuständigen Amtsgericht (des Beklagten, also musst du erstmal herausfinden, wo er wohnt), dann damit zum Gerichtsvollzieher bzw. zur zuständigen Behörde, und dann versucht er halt, die Forderung zu vollstrecken. Manchmal scheitert dies auch, weil beispielsweise alles, was im Haushalt des Beklagten zu finden ist, unpfändbar nach §811c ZPO ist.


    Es gibt auch noch weitere Fallstricke (z.B. könnte sich ein Beklagter darauf berufen, dass alles seiner Ehefrau gehört).


    Jeder sollte sich überlegen, ob er diesen Aufwand treiben kann und möchte. Viel Papierkram etc...


    Wirst du verklagt, klingt es erstmal abschreckender, aber dann hat derjenige, der dich verklagt, diesen ganzen "Terz" zunächst am Backen.


    kar_bon : Unabhängig von einem konkreten juristischen Vorgehen gegen den "Abzocker" sollten wir das definitiv im Auge behalten und dies zumindest als Warn-Thread oder Ähnliches aufrechterhalten.

    spannend, da schau ich mal zu und bin gespannt, was daraus wird.

    Ich denk mal nix ? Weder Ebay noch Ebay Kleinanzeigen... interessiert das was auf den Plattformen passiert. Und haben auch gar kein Interesse den dubiosen Kleinhändlern das Handwerk zu legen. Die Dummen sind immer die Käufer, die wegen 100 Euro nicht gleich klagen. Was dann wahrscheinlich auch gleich eingestellt wird ?

    Ein strafrechtliches Verfahren, das kann eingestellt werden, ja. "klagen" ist jedoch ein zivilrechtlicher Begriff - und ein solch zivilrechtliches Verfahren wird nicht "eingestellt". Auf 100 € zu klagen ist natürlich schon deutlich "ungefährlicher" als auf 12 € oder so, aber dennoch ein gewisses Risiko, wegen der Gerichtskosten:


    a) erkennt der Beklagte die Forderung sofort an, so hat der Kläger Gerichts- und evtl. Anwaltskosten zu tragen.

    b) das Gericht wird versuchen, auf einen Vergleich, eine "gütliche Einigung", hinzuwirken. Hierbei teilt man sich dann die Kosten (und es geht auch um gegenseitiges Nachgeben bezüglich der Forderung). Natürlich kann der Kläger (oder auch der Beklagte) bei genügend Hartnäckigkeit auch einen Vergleich ablehnen, aber dann kommen die Gerichtskosten einer "echten" Klage auf ihn zu... die zwar bei gewonnenem Prozess erstattet werden müssen, aber auch hier gibt es wieder ein gewisses Risiko dahingehend, dass beim Beklagten "nichts zu holen" ist. Der Beklagte kann insolvent sein, unbekannt verzogen etc.


    Grundsätzlich bestehen all diese Risiken bei jedem Prozess und jedem Streitwert, aber: Die Gerichtskosten für einen Zivilprozess betragen, soweit ich weiß, einige Hundert Euro. Hat man auf 10.000 € geklagt, machen sie halt einen deutlich geringeren Anteil aus.

    Und nix gegen Juristen, aber ich sag lieber nix, sonst werd ich noch verklagt -denta--wein-.

    Puzzleking, was ist denn geringwertig ? Als Teenager waren für mich 100 DM schon sehr viel Geld...

    Ich bin noch Student, also keine Panik...


    Rein strafrechtlich geringwertig im Sinne von §248a StGB (also so, dass Strafantrag erforderlich ist, um einen Diebstahl, eine Unterschlagung o.Ä. verfolgen zu können), da setzt man die Grenze bei ca. 30 € - das LG(?) Oldenburg hat allerdings auch schonmal 50 € angenommen, was Fischer wiederum in seinem Kommentar für zu hoch hält.


    Bezüglich einer Summe, ab der man klagen sollte, gibt es naturgemäß keine feste Grenze. Man kann schon wegen eines Cents zivilrechtlich und auch strafrechtlich vorgehen, aber das ist wegen der Gerichtskosten etc. riskant. Ich habe mal gehört, dass sich zivilrechtliche Klagen erst ab einigen hundert Euro (600 €?) so wirklich lohnen.


    Einen solchen Wert kann man allerdings dem Urheberrechts-/Lizenzverstoß nicht wirklich geben, denn das geistige Eigentum an diesem Foto wird erst dann "etwas wert", wenn der Ersteller davon profitiert. In diesem Bereich orientieren sich Schadensersatzforderungen daher oft an den üblichen Lizenzgebühren.

    Es gibt hier rechtlich zwei Aspekte: das Urheberrecht und eine evtl. Verwendung des Fotos zur Vortäuschung einer Vollständigkeit.


    Auch wenn eine Urheberrechtsverletzung ebenfalls strafbar ist: Hier sollten auch Fotograf*Innen gelassen bleiben, finde ich. Es wurde ja nicht mit dem Foto massenhaft Geld verdient (das könnte man z.B. bei der Verwendung auf einem Werbeplakat annehmen) oder das Bild für (Werbung für) etwas missbraucht, was ihr nicht vertreten könnt (beispielsweise auf einem Wahlplakat einer rechtsgerichteten Partei).


    Außerdem ist das Puzzle-Wiki, wie sein Name schon sagt, ein Wiki. Die meisten verbinden "Wiki" mit Wikipedia und diese wiederum mit frei nutzbaren Inhalten.Auch das Puzzle-Wiki steht unter einer Creative Commons (CC)-Lizenz. Hier ist es CC-BY-NC-SA (also eine CC-Non-Commercial-Lizenz), mithin sind die Bilder und Inhalte zumindest für private Zwecke nutzbar.


    Gegen die Lizenzbedingungen wurde (wahrscheinlich - auch ich bin kein Experte im Urheberrecht!) verstoßen - ich weiß nicht, ob eine private eBay-Auktion schon als kommerziell gilt, aber hier würde ich erstmal gelassen bleiben und nur abmahnen, wenn der Fotografierende das unbedingt möchte. Juristisch abmahnen müsste ohnehin der Ersteller, denn nur er ist aktivlegitimiert (also: nur er hat das Recht, gegen den Urheberrechtsverletzer juristisch vorzugehen), Hinweisen kann man den eBayer ja auf den eventuellen Verstoß, aber bitte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen...


    Mehr zu Urheberrechtsfragen auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen und bei Anwalt Christian Solmecke (dort die YouTube-Videos schauen etc.)

    Speziell bei Fragen zu Creative-Commons (CC)-Lizenzen sind auf WP:UF echte Experten am Werk, die können euch sicher auch Fragen zum Thema "Industrieschornstein" o.Ä. beantworten.


    Eine erhebliche Straftat, nämlich ein Betrug, wäre es, wenn das Puzzle des eBayers nicht vollständig wäre und er mit Hilfe dieses Fotos vollständigkeit vortäuschen würde. Das kann aber letztlich nur ein etwaiger Käufer selbst feststellen. Selbst hier würde ich als Jurastudent eher den zivil- als gleich den strafrechtlichen Weg wählen, indem ich Schadensersatz oder Ähnliches (letztlich würde es wohl auf eine Erstattung des Kaufpreises hinauslaufen) verlangen würde. Natürlich könnte man einen solchen Betrug auch zur Anzeige bringen, aber das Risiko ist dann groß, dass das Strafverfahren wegen mangelnder Opportunität (="Geringfügigkeit") bald eingestellt wird bzw. man auf den Privatklageweg verwiesen wird.

    Sinn macht sofortige Strafanzeige vor allem in Fällen, wo dem Rechtsverletzer auf zivilrechtlichem Wege nicht beizukommen ist (z.B. wen dieser einen deutschen Wohnsitz angibt, aber in Wahrheit von Lettland oder Bulgarien aus agiert o.Ä., wo es äußerst schwer ist, vor dortigen Zivilgerichten zu klagen)


    Allgemein gilt: Bei Rechtsverstößen im Bezug auf eine objektiv geringwertige Ware wie ein Puzzle (der ideelle Wert zählt übrigens im deutschen Zivilrecht nicht, beispielsweise der "Liebes"wert eines Haustiers oder der Erinnerungswert eines Erbstücks) sollte man echt allseits gelassen bleiben. Wenn hier bei einem Autoverkauf geschwindelt würde, oder wenn der eBayer jetzt einen auf seriös tuenden Onlineshop zu betreiben versuchen würde, sieht das schon anders aus...

    Hi,

    habt ihr Erfahrungen mit dem Hersteller Ulmer Puzzleschmiede? Ich vermute ja beinahe, dass es sich eigentlich um Ravensburger handelt, aber auf "hochwertig" bzw. auf "für Erwachsene" gemacht?

    Ich habe für die letzten zwei Wochenenden gestimmt. An den ersten beiden Wochenenden besteht (Stand jetzt) große Gefahr, dass sich der MM mit EM-Spielen überschneidet, also mit den entscheidenden Spielen der Fußball-Europameisterschaft. Mich interessieren sie auch dann, wenn Deutschland nicht mehr dabei sein sollte.